UBA-Sonderbericht zur Ermittlung des Abgabesatzes für Feuerwerkskörper nach Einwegkunststofffondsgesetz
Das Umweltbundesamt veröffentlichte im September einen Sonderbericht zur Überprüfung der Abgabesätze für Feuerwerkskörper nach Einwegkunststofffondsgesetz. Hersteller von Feuerwerkskörpern haben für das Jahr 2027 erstmals eine Abgabe zu leisten. Der vollständige Bericht kann hier eingesehen werden.